Lagerrechtssicherheit für Industriegüter

Unsere Dienstleistungen stellen sicher, dass Ihre Einlagerung den strengen Vorgaben des HGB § 475c entspricht. Von der Dokumentation bis zur Haftungsprüfung – wir schaffen klare Verhältnisse.

Leistungen im Überblick

01

Lagerschein-Ausstellung

Wir stellen den gesetzlich vorgeschriebenen Lagerschein nach HGB aus – als Wertpapier zur Besicherung von Krediten und als Nachweis Ihrer Eigentumsrechte.

02

Dokumentationsprüfung

Prüfung aller Einlagerungsdokumente auf Konformität mit § 475c HGB. Inklusive Kennzeichnung von Gefahrgutklassen und Fristen für die Abholung.

03

Haftungsanalyse

Wir analysieren die Haftungsrisiken für Lagerhalter und Einlagerer. Klärung von Ausschlussklauseln bei höherer Gewalt oder Verpackungsmängeln.

04

Elektronische Archivierung

Digitale Aufbewahrung aller lagerspezifischen Nachweise gemäß den gesetzlichen Archivierungspflichten. Zugriff jederzeit und revisionssicher.

Vom Auftrag bis zum rechtsgültigen Lagerschein

So läuft die Einlagerung nach HGB § 475c ab

1

Anfrage & Prüfung

Sie übermitteln die Warendaten und den gewünschten Lagerzeitraum. Wir prüfen die Eignung für die gesetzlich konforme Einlagerung.

2

Wareneingang & Kennzeichnung

Die Industriegüter werden erfasst, gewogen und nach HGB-Vorgaben eindeutig gekennzeichnet. Gefahrgutklassen werden separat dokumentiert.

3

Lagervertrag & Dokumentation

Der Lagervertrag wird gemäß § 475c HGB aufgesetzt. Alle relevanten Daten fließen in den Lagerschein und die elektronische Akte.

4

Ausstellung des Lagerscheins

Sie erhalten den rechtsgültigen Lagerschein als Wertpapier. Dieser dient als Nachweis und kann zur Besicherung genutzt werden.

5

Lagerung & Überwachung

Die Ware wird fachgerecht eingelagert. Regelmäßige Kontrollen und eine lückenlose Temperatur- und Feuchtigkeitsdokumentation sind Standard.

6

Rückgabe & Abschluss

Bei Abholung wird die Ware identifiziert und der Lagerschein zurückgegeben. Die Abschlussdokumentation wird Ihnen überstellt.

Was unsere Kunden sagen

Praktische Erfahrungen mit der rechtskonformen Lagerdokumentation nach HGB § 475c.

Lisa Albert B.Eng.

Logistikleiterin, Mittelständischer Maschinenbau

HGB-konform

„Seit wir die Lagerdokumentation bei Certificado Depósito abwickeln, haben wir keine Beanstandungen mehr bei Betriebsprüfungen. Die Lagerscheine entsprechen exakt den Vorgaben des § 475c HGB – inklusive der korrekten Kennzeichnung unserer Industriegüter. Das schafft Vertrauen bei unseren Kunden und Versicherern.“

Herr Raimund Stephan B.Sc.

Geschäftsführer, Chemiehandel GmbH

Rechtssicher

„Die Umstellung auf die digitale Lagerscheinverwaltung war einfacher als gedacht. Besonders wichtig war mir die rechtssichere Abbildung der Gefahrgutklassen. Das Team hat uns durch den gesamten Prozess begleitet und alle Dokumente so aufbereitet, dass sie den strengen Anforderungen des HGB standhalten. Ein echter Mehrwert für unser Risikomanagement.“

Helmar Baumgartner

Einkaufsleiter, Automobilzulieferer

Präzise

„Wir lagern hochwertige Produktionskomponenten ein und benötigen eine lückenlose Dokumentation. Certificado Depósito liefert nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise, sondern auch eine klare Übersicht über Einlagerungsfristen und -bedingungen. Die Haftungsregelungen sind transparent dargestellt – das gibt uns Planungssicherheit.“

Begriffsklärungen und Haftungsausschlüsse

Definitionen, Vorbehalte und Bedingungen, die missverständliche Auslegungen im Lagervertrag nach HGB § 475c vermeiden.

§ 475c HGB
Was bedeutet „ordnungsgemäße Verwahrung“ im Sinne des Gesetzes?
Der Lagerhalter schuldet die Verwahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dies umfasst die Trennung der Ware nach Gattung, die Sicherung vor Diebstahl und Witterung sowie die regelmäßige Kontrolle des Zustands. Eine bloße Aufbewahrung ohne diese Maßnahmen erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht.
Lagerschein
Ist der Lagerschein ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument?
Nein. Der Lagerschein ist ein kaufmännisches Orderpapier, das der Lagerhalter auf Verlangen des Einlagerers ausstellen muss. Er dient als Legitimationspapier und kann durch Indossament übertragen werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, genügt eine schriftliche Einlagerungsbestätigung.
Haftung
Haftet der Lagerhalter für Schäden durch unsachgemäße Verpackung des Einlagerers?
Ja, aber nur, wenn der Lagerhalter die Mängel bei Übernahme hätte erkennen müssen. Ist die Verpackung offensichtlich unzureichend, muss der Lagerhalter den Einlagerer unverzüglich schriftlich hinweisen. Unterlässt er dies, haftet er für Folgeschäden anteilig mit.
Gefahrgut
Welche Angaben muss der Einlagerer bei Gefahrgut machen?
Der Einlagerer ist verpflichtet, die genaue Gefahrgutklasse, die UN-Nummer sowie die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter vor Übergabe zu übermitteln. Fehlt diese Information, darf der Lagerhalter die Annahme verweigern oder die Ware auf Kosten des Einlagerers zwischensichern.
Abholfrist
Was passiert, wenn der Einlagerer die Ware nicht fristgerecht abholt?
Nach Ablauf der vereinbarten Lagerfrist oder einer angemessenen Nachfrist ist der Lagerhalter berechtigt, die Ware auf Kosten des Einlagerers zu verwerten. Zuvor muss er den Einlagerer jedoch schriftlich mahnen und eine letzte Frist von mindestens zwei Wochen setzen.
Höhere Gewalt
Gilt ein Streik im Hafen als höhere Gewalt und entbindet den Lagerhalter von der Haftung?
Ja, sofern der Streik nicht betriebsintern ist und der Lagerhalter alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen hat. Die Beweislast liegt beim Lagerhalter. Er muss darlegen, dass der Schaden auch bei äußerster Sorgfalt nicht abwendbar gewesen wäre.

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