Unsere Partner im Lagerwesen

Zertifizierte Kooperationen für rechtskonforme Einlagerung nach HGB § 475c.

Logistikverband Deutschland

Logistikverband Deutschland e.V.

Gemeinsame Standards für Lagerdokumentation und Haftungsregelungen bei Industriegütern.

Industrie- und Handelskammer

Industrie- und Handelskammer

Zertifizierte Prüfstelle für Lagerscheine und Einlagerungsverträge nach Handelsgesetzbuch.

Bundesverband Spedition und Logistik

Bundesverband Spedition und Logistik

Fachgremium für rechtssichere Lagerhaltung und Dokumentationspflichten bei Industriegütern.

Warum wir existieren: Klarheit im Lagerrecht

Unser Projekt entstand aus der täglichen Unsicherheit, die Industrieunternehmen bei der Einlagerung von Waren erleben. Die gesetzlichen Vorgaben nach HGB § 475c sind präzise, aber in der Praxis oft schwer durchzuhalten. Wir schaffen eine dokumentierte Grundlage, die sowohl den Einlagerer als auch den Lagerhalter rechtlich absichert.

Unser Prinzip ist einfach: Jede Ware, die bei uns eingeht, erhält einen rechtskonformen Lagerschein mit allen Pflichtangaben – von der Gefahrgutklasse bis zur genauen Stückzahl. Keine Grauzonen, keine mündlichen Absprachen. Nur das, was vor Gericht Bestand hat.

Der Effekt für unsere Kunden: Sie vermeiden Haftungsrisiken, sparen Zeit bei Prüfungen und können den Lagerschein als Wertpapier für Finanzierungen nutzen. Wir machen aus einer lästigen Pflicht einen handfesten Vorteil.

Lagerhalle mit Hochregalen und Gabelstapler

Meilensteine

Unsere Entwicklung im Bereich der rechtskonformen Lagerdokumentation

Von der ersten Zertifizierung bis zur bundesweiten Anerkennung als Spezialist für HGB § 475c

Gegründet mit dem Ziel, die gesetzlichen Anforderungen an Lagerverträge und Lagerscheine nach dem Handelsgesetzbuch praktisch umsetzbar zu machen, begann unsere Reise mit der Einführung eines digitalen Dokumentationssystems. Bereits im ersten Jahr konnten wir drei mittelständische Industriebetriebe als Kunden gewinnen, die ihre gesamte Einlagerungsdokumentation auf unsere Plattform verlagerten. Die Umstellung auf elektronische Lagerscheine gemäß § 475c HGB reduzierte deren Prüfaufwand um durchschnittlich 40 %.

Ein entscheidender Wendepunkt war die Zusammenarbeit mit einem großen Chemiepark im Jahr 2019. Dort implementierten wir ein spezielles Modul zur Gefahrgutkennzeichnung, das die Haftungsrisiken für den Lagerhalter signifikant senkte. Diese Referenz öffnete uns die Türen zu weiteren Industriekunden. Heute dokumentieren wir monatlich über 12.000 Einlagerungsvorgänge und haben uns als einer der führenden Dienstleister für rechtskonforme Lagerdokumentation im deutschsprachigen Raum etabliert.

Mehr über unsere Geschichte

Lagerhaus mit rechtlicher Zertifizierung

Certificado Depósito – Ihr Partner für HGB-konforme Einlagerung

Wir sind ein gewerbliches Lagerhaus mit Spezialisierung auf die gesetzlich konforme Dokumentation von Industriegütern. Unser Fokus liegt auf der Ausstellung und Verwaltung von Lagerscheinen nach § 475c HGB. Für Unternehmen, die Wert auf rechtssichere Nachweise und transparente Lagerprozesse legen.

Rechtssichere Lagerscheine

Jeder Lagerschein wird nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs ausgestellt. Er dient als Wertpapier und kann zur Besicherung von Krediten genutzt werden. Die Dokumentation erfolgt papiergebunden oder digital – je nach Wunsch des Einlagerers.

Prüfung durch unabhängige Rechtsanwälte

Industriegüter mit Gefahrgutklassen

Wir lagern Maschinen, Chemikalien, Stahl und andere Industriegüter. Für Gefahrgut stellen wir die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen bereit. Die Einhaltung der Gefahrgutverordnung ist Teil unseres Qualitätsmanagements.

Zertifiziert nach ADR 2025

Transparente Lagerprozesse

Einlagerer erhalten jederzeit Zugriff auf den aktuellen Bestand und die Historie ihrer Ware. Änderungen am Lagerschein werden dokumentiert und archiviert. So bleiben Sie stets über den Verbleib Ihrer Güter informiert.

Online-Portal mit Echtzeitdaten

Haftungsregelung nach HGB

Wir haften für Schäden, die durch mangelnde Sorgfalt entstehen. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt oder Verpackungsmängeln. Die genauen Bedingungen sind im Lagervertrag festgelegt und entsprechen der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Versicherungsschutz bis 5 Mio. EUR

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