Direkter Draht für alle Fragen zu Lagerverträgen und Lagerscheinen nach HGB § 475c.
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Ein Lagerschein ist ein gesetzlich anerkanntes Wertpapier, das den Besitz an den eingelagerten Industriegütern verbrieft. Er wird vom Lagerhalter ausgestellt und dient dem Einlagerer als Nachweis für die ordnungsgemäße Einlagerung. Der Lagerschein kann zur Besicherung von Krediten oder zur Übertragung des Eigentums an Dritte genutzt werden.
Sie müssen die Ware ordnungsgemäß kennzeichnen, Gefahrgutklassen angeben und die fristgerechte Abholung sicherstellen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Haftungsrisiken und zusätzlichen Kosten führen. Wir empfehlen, vor der Einlagerung eine detaillierte Liste der Güter zu erstellen und diese mit dem Lagerhalter abzustimmen.
Die Gültigkeit des Lagerscheins ist nicht gesetzlich befristet, sondern richtet sich nach dem Lagervertrag. Üblich sind Laufzeiten von 3 bis 12 Monaten. Nach Ablauf der vereinbarten Frist kann der Lagerhalter die Ware auf Kosten des Einlagerers einlagern oder zur Abholung bereitstellen. Eine Verlängerung ist in der Regel gegen eine geringe Gebühr möglich.
Ja, wir bieten sowohl den traditionellen Papierlagerschein als auch eine digitale Version an. Der digitale Lagerschein ist rechtlich gleichwertig und kann über unser sicheres Kundenportal abgerufen werden. Er erleichtert die Archivierung und den schnellen Zugriff auf die Dokumente.
Der Lagerhalter haftet grundsätzlich für Schäden, die durch mangelnde Sorgfalt entstehen. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt, Verpackungsmängeln oder Eigenverschulden des Einlagerers. Wir empfehlen, vor der Einlagerung eine Inventur durchzuführen und den Zustand der Ware zu dokumentieren. Im Schadensfall ist der Lagerschein die Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen.
Die Kosten für die Ausstellung eines Lagerscheins sind im Lagervertrag geregelt und variieren je nach Umfang und Dauer der Einlagerung. Typischerweise fallen eine einmalige Ausstellungsgebühr sowie eine monatliche Lagergebühr an. Wir bieten transparente Preise ohne versteckte Kosten – sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.
Sie haben Fragen zu Ihrem Lagerschein, den Pflichten nach HGB § 475c oder benötigen Unterstützung bei der Einlagerung von Industriegütern? Unser Team antwortet innerhalb von 24 Stunden. Oder schauen Sie in unsere FAQ – dort finden Sie die häufigsten Antworten.