Lagerrecht nach HGB § 475c – Ihre Pflichten als Einlagerer

Rechtssichere Dokumentation und Lagerung von Industriegütern – was der Gesetzgeber vorschreibt und worauf Sie achten müssen.
Lagerhalle mit gestapelten Industriegütern

Certificado Depósito – Ihr Partner für rechtskonforme Lagerdokumentation

Industriegüter sicher einlagern, gesetzeskonform dokumentieren

Wir sind ein spezialisiertes Lagerhaus für Industriegüter mit Sitz in Helen-Steffen-Straße 53. Unser Fokus liegt auf der rechtssicheren Abwicklung von Lagerverträgen nach § 475c HGB. Jede Einlagerung wird von uns mit einem dokumentenechten Lagerschein begleitet, der als Wertpapier und Kreditsicherheit dient.

Unsere Kunden sind mittelständische Produktionsbetriebe, Maschinenbauer und Chemiehändler, die ihre Waren nicht nur trocken und sicher lagern, sondern auch eine lückenlose, prüffähige Dokumentation benötigen. Wir arbeiten nach den strengen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Pflichten – von der Kennzeichnung bis zur Abholfrist – eingehalten werden.

Unser Team aus drei erfahrenen Logistikfachleuten (Lisa Albert B.Eng., Raimund Stephan B.Sc. und Helmar Baumgartner) berät Sie persönlich zu den Haftungsgrenzen, Ausschlussklauseln und den Anforderungen an elektronische Nachweise. Wir verstehen uns als verlängerte Werkbank Ihrer Compliance-Abteilung.

  • Lagervertrag nach HGB § 475c – alle Pflichten klar definiert
  • Ausstellung dokumentenechter Lagerscheine (auch digital)
  • Haftungsregelungen mit transparenten Ausschlussklauseln
  • Beratung zu Kennzeichnung, Gefahrgutklassen und Abholfristen
  • Elektronische Archivierung und prüffähige Nachweise
  • Persönliche Ansprechpartner mit Fachkenntnis im Lagerrecht

Nächster Schritt

Lagervertrag rechtssicher abschließen

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch. Wir prüfen Ihren Lagervertrag auf Konformität mit § 475c HGB und dokumentieren die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise für Ihre Industriegüter.

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Warum Unternehmen auf uns setzen

01

Rechtssichere Dokumentation nach HGB § 475c

Jeder Lagerschein und jeder Einlagerungsvertrag wird von uns streng nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs geprüft und ausgestellt. Das schafft klare Haftungsgrenzen und beugt Rechtsstreitigkeiten vor.

02

Spezialisierung auf Industriegüter

Anders als Generalisten kennen wir die besonderen Anforderungen an die Lagerung von Maschinen, Chemikalien und Produktionsanlagen. Von der Gefahrgutkennzeichnung bis zur klimatischen Bedingung – wir dokumentieren jedes Detail.

03

Transparente Prozesse, keine versteckten Klauseln

Unsere Verträge und Dokumente sind so formuliert, dass Sie als Einlagerer jederzeit Ihre Rechte und Pflichten kennen. Keine überraschenden Haftungsausschlüsse, keine undurchsichtigen Gebührenmodelle.

04

Digitale Lagerscheine mit Prüfsumme

Alle Nachweise werden zusätzlich zum Papierdokument als digitale Version mit kryptografischer Signatur bereitgestellt. So bleiben Ihre Wertpapiere auch bei Verlust des Originals gültig und nachweisbar.

05

Langjährige Erfahrung im Lagerrecht

Seit über 15 Jahren begleiten wir Industrieunternehmen bei der Einlagerung sensibler Güter. Unsere Sachbearbeiter sind regelmäßig zu HGB-Novellen und BGH-Urteilen geschult – das spart Ihnen Zeit und Risiko.

06

Persönliche Ansprechpartner vor Ort

Jeder Kunde erhält einen festen Betreuer, der Ihre Waren und Dokumente kennt. Bei Fragen zu Lagerschein, Haftung oder Abholfristen erreichen Sie uns direkt – ohne Hotline-Schleife.

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